Aufräumen mit Covid-Absurditäten gefällig? Hört jemand zu in Absurdistan?

Seuchenkolumne. Nachrichten aus der vervirten Welt 524

Armin Thurnher
am 18.09.2021

Abonnieren Sie Armin Thurnhers Seuchenkolumne:

In dieser Folge zerlegt Epidemiologe Robert Zangerle die Inkonsistenzen österreichischer Verordnungen, prangert einmal mehr an, dass bestimmte Zielgruppen bevorzugt werden und kritisiert, dass die Regierung zu spät handelt. Und er wundert sich über eine megalomanische Ausschreibung einer 60-Millionen-Euro-Studie, die weder Medien noch Opposition interessiert. A.T.

»Die letzte Seuchenkolumne hat wieder einmal einiges versemmelt. Die Widersprüche bei der Anwendung, eigentlich Nicht-Anwendung der 3-G-Regel blieben unverständlich. Deshalb muss ich, sozusagen als Selbstbestrafung, das juristische Brimborium rund um die 3-G-Regel nicht nur wiederholen, sondern besser ausleuchten. Tut mir leid.

Ehe ich zu den Absonderlichkeiten der österreichischen 3-G-Regel komme, ein Blick zurück in den vorletzten Frühling, als man schon dabei war, den Weg zu einem Immunitätsausweis zu ebnen. Damit hätte man die wenigen, die sich damals infiziert hatten, mit einem Nachweis von Antikörpern ausstatten wollen. Zu den prominenten bekanntgewordenen Vertreterinnen einer solchen Politik zählte auch Antonella Mei-Pochtler, Leiterin des Tanks „Think Austria“ im Bundeskanzleramt, die sich für einen solchen Ausweis besonders stark machte, „auch wenn man keine Zwei-Klassen-Gesellschaft wolle“.

Nach ihren Angaben wurde ihr Vorschlag in der österreichischen Regierung heftig diskutiert. Fehlende fachliche Untermauerung und vor allem die Tatsache, dass es wohl keinen Sinn macht, für eine kleine betroffene Minderheit (deutlich weniger als 5% der Bevölkerung waren damals infiziert) „Aktivitäten“ eigens zu regeln, ließen diese Initiative schnell zum Rohrkrepierer werden.

Wieso ich das hier aufwärme? Österreich ist vermutlich das Land, in dem nach der Covid-Impfung anteilsmäßig die meisten Antikörperbestimmungen gemacht werden. Egal ob geimpft oder nicht, alle wollen immun sein. So entstand eine interessante Stimmungslage und ein Milieu, wo sehr viele, reich und arm, rechts und links, ihre Antikörper bestimmen ließen. Nur in einem solchen Milieu kann ein Mega-Projekt von 60 Millionen Euro gedeihen: der Bund (die Bundesbeschaffung GmbH) schrieb Anfang August 2021 nämlich einen Auftrag für SARS-CoV-2 Antikörper-Tests in dieser Höhe aus. 60 Millionen Euro. Die Angebotsfrist erstreckte sich bis 14. September.

Das ist eine völlig unverständliche Aktion und hat gar nichts mit dem Vorschlag von Prof. von Laer  für eine Antikörperstudie an 5000 zufällig ausgesuchten Personen zu tun. In einer solchen Gruppe könnte der jeweilige Prozentsatz einer Altersgruppe mit Antikörpern gegen SARS-CoV-2 bestimmt werden, womit man endlich die Last der zu erwartenden Infektionsfälle der nächsten Monate besser abschätzen könnte.

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern ist in Österreich nicht bekannt, wie viele Personen entweder durch Impfung oder durch eine bereits durchgemachte Infektion Antikörper haben. In England weist ein sehr hoher Prozentsatz der Menschen über 50 Jahre Antikörper auf. Zuletzt beobachtete man dort aber einen kleinen Abfall (rote Pfeile zur grünen Kurve), modelliert allein auf Basis des Antikörperstatus einer zufällig ausgewählten Bevölkerungsgruppe.

Trotz dieses geringen Abfalls sind es aber immer noch über 90%, die Antikörper aufweisen. Diese Daten treffen möglicherweise auf österreichische Verhältnisse, abgesehen von der bei uns in diesen Altersgruppen krass niedrigeren Impfrate, eher zu als diejenigen aus Israel, weil in England mit größeren Abständen als in Israel geimpft wurde und auch der Impfschutz später im Kalenderjahr erreicht wurde. Beides könnte der Grund sein, dass die Abnahme der Immunität („waning immunity“) in England geringer ist als in Israel. Zudem scheint in England durch die zufällige Auswahl der Studienpopulation die Verzerrung („confounding““) durch Verhalten, Anteil an Immungeschwächten, ethnischen Minderheiten geringer zu sein.

In Österreich wissen wir nicht, wie viele der fast 20% Ungeimpften innerhalb der Gruppe der über 50-Jährigen aufgrund einer durchgemachten Infektion Antikörper haben. Die AGES müsste aber genau wissen, wie viele der ins Epidemiologische Meldesystem (EMS) gemeldeten Fälle geimpft wurden, weil das der Abgleich der Daten zwischen e-Impfpass der ELGA GmbH und dem EMS leichter hergäbe, als die bekannt gemachten Kurven der Durchbruchsinfektionen . Auch diese Intransparenz irritiert.

Die Kosten für eine Studie, wie sie von Laer fordert, lägen deutlich unter einer Million Euro. Inhaltlich gibt es keine Berührungspunkte zwischen einer solchen wissenschaftlich fundierten Antikörperstudie und dieser abstrusen Ausschreibung über 60 Millionen Euro. Die Kundenliste für diese Megaausschreibung, ist leicht skurril, reicht von Krankenhäusern über Gemeinden bis zu Freiwilligen Feuerwehren und der Spanischen Hofreitschule. Wofür soll das gut sein? Wozu sollen insgesamt 2500 Einrichtungen berechtigt werden, ihre Einsendungen auf Antikörpertests abzurufen? Ebenso bleibt es ein Rätsel, wer hinter dieser megalomanischen Ausschreibung steckt. Ich habe niemanden gefunden, der das erklären konnte, und allgemein wundert man sich, dass weder Opposition noch Medien das aufgreifen. Das einzige Motiv, das von Kundigen geäußert wurde, war, dass bestimmte Teile der Bevölkerung durch Antikörpertests von der 3-G-Regel befreit werden sollten (zumindest jeweils für 90 Tage). Das schafft eine schiefe Ebene, die die Impfbereitschaft weiter schwächen wird. –

Ein paar Gedanken zu den Zertifikaten der Geimpften, dem „Impfpass“ oder „grünen Pass“. Den Impfpass gibt es schon lange, einer der ältesten ist im Gibraltar Museum archiviert. Es handelte sich dabei um Gelbfieber. In den letzten Jahrzehnten kam es hier zu einer rigorosen Regulierung, weil immer klarer wurde, dass solche Impfpässe („Zertifikate“) fälschungssicher und vertrauenswürdig sein müssen.

Im Jahr 2021 war es dann selbstverständlich, dass ein Impfpass nicht nur in Papierform, sondern auch digital zur Verfügung gestellt werden muss. Im Wesentlichen kann man den Impfpass für drei Situationen diskutieren:

  1. Länder mit sehr geringer Impfrate aufgrund fehlendem Impfstoff: Solange Impfstoffe bestimmten Gruppen vorbehalten bleiben bzw. anderen vorenthalten werden, würde der differenzierte Zugang zu einer Aktivität über einen Impfpass eine kaum zu erbringende solide Begründung voraussetzen und insbesondere das Fehlen von Alternativen. Ein Impfpass in dieser Situation wäre sehr diskriminierend.

  2. Länder mit hoher Impfrate (Malta, Portugal, Dänemark): Sobald alle, die sich impfen lassen wollen, dies auch tatsächlich tun können, wird das Risiko für Nicht-Geimpfte zu einem Risiko, das sie nur für sich persönlich eingehen. Sind genügend Menschen geimpft und damit die Risiken für das Gesundheitssystem tragbarer, so erübrigt sich die Forderung nach einem Impfzertifikat, außer in spezifischen Fällen, in denen ein solches auch für andere Krankheiten auch jetzt schon obligatorisch ist (z. B. bei der Einreise in bestimmte Länder oder bei bestimmten beruflichen Tätigkeiten). Ein Impfpass in dieser Situation ist allgemein überflüssig.

  3. Länder mit unzureichender Impfrate (Österreich): Bleibt die Impfrate zu niedrig, um eine Gefährdung des Gesundheitssystems auszuschließen, lässt sich die Forderung nach einem Impfzertifikat dadurch rechtfertigen, dass sie dazu beiträgt, wichtige Ziele im Bereich der öffentlichen Gesundheit verwirklichen zu können. In diesem letzten Fall ist ein Impfpass am stärksten gerechtfertigt.

In Österreich gilt es daran zu erinnern, dass zuerst die Testung via Antigentest oder PCR da war, um den Zugang zu bestimmten Aktivitäten zu regeln, erst später kam der Impfnachweis dazu und noch später die durchgemachte Infektion (das hatte vorwiegend technische Gründe!). Bis dann die 3-G-Regel da war. Deren Gültigkeit und Bestimmungen zur Durchführung wurden gerade wieder geändert, sodass „bald jede/r jemanden kennt, der sich nicht auskennt“ (© Kathrin Stainer-Hämmerle).

Wenn man sich die Bereiche anschaut, wo die 3-G-Regel gilt, fällt nichts Besonderes auf, alles scheint in Ordnung zu sein. Gewiss könnte man diskutieren, auch Fernzüge (Railjets generell?) aufzunehmen, oder eben das Parlament, vor allem als Vorbild.

Wo also liegt dann ein Problem? Die 3-G-Regel regelt im Prinzip den Zutritt für Kunden und Leistungsnehmer; die Gültigkeit / Nachweispflicht einer geringen epidemiologischen Gefahr wird aber durch die 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung für Mitarbeiter in diesen Betrieben und Einrichtungen außer Kraft gesetzt. Das ist so, auch wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen, stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und von Krankenanstalten oder Kuranstalten in der 3-G-Regel extra erwähnt werden. Häh?

Andere werden gar nicht erwähnt, und die Wirtschaftskammer schreibt „Inhaber, Betreiber und Arbeitnehmer mit direktem Kundenkontakt benötigen einen 3-G-Nachweis oder sind ansonsten zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet“.  Das ist durch die 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung gedeckt. Dort heißt es im §9, Arbeitsorte dürfen (vom Personal) nur betreten werden, „wenn sie bei Kundenkontakt und bei Parteienverkehr in geschlossenen Räumen eine Maske tragen, sofern das Infektionsrisiko nicht durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert wird.“ Der Gast ist geimpft, das Personal nicht. Ob das ungeimpfte und ungetestete Personal Maske tragen müsste, kann der Kunde nicht beurteilen. Er weiß lediglich, dass die Kontrollen im Argen liegen. Wie viele Gastronomen verlangen von ihren Angestellten ein Covid-Zertifikat?

Aber wenigstens funktioniert es im Gesundheitssystem! Weit gefehlt. Die Ärztekammer hat die Ärzteschaft darüber informiert, dass ab 15. September wieder eine FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormten Standard zu tragen ist – unabhängig vom Impfstatus oder anderen Nachweisen geringer epidemiologischer Gefahr. Wie bisher hat das Ordinationspersonal einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (3-G-Regel) vorzuweisen. Das kann ein Nachweis der Impfung bzw. Genesung sein oder ein Testnachweis, der alle sieben Tage zu erneuern ist. Da fragt man sich dann, ob das nicht im Widerspruch zum § 1 Abs. 2 Z 1 der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung steht, weil dort die reduzierte Gültigkeit des Antigentests auf 24 Stunden verlautbart wird. Nein, kein Widerspruch, weil dies gleichzeitig in der Maßnahmenverordnung explizit erläutert wird. So steht im § 10 Abs. 3 Z 1 „Wird ein Nachweis gemäß § 1 Abs. 2 Z 1 vorgewiesen, so ist dieser alle sieben Tage zu erneuern und für die Dauer von sieben Tagen bereitzuhalten“.

Im Krankenhaus auch? Für Krankenanstalten und Kuranstalten trifft der § 11 in der Maßnahmenverordnung zu, dort steht im Abs 3: „(3) Der Betreiber darf Mitarbeiter nur nach Maßgabe des § 10 Abs. 3 einlassen. § 10 Abs. 3 gilt sinngemäß auch für den Betreiber. Ferner hat der Betreiber bzw. Dienstleistungserbringer unter Bedachtnahme auf die konkreten Verhältnisse durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren, soweit dies organisatorisch und technisch möglich und zumutbar ist.“ Ein Krankenhaus, das diese Verordnung für zu wenig streng hält und sich deshalb selbst strengere Maßnahmen auferlegt hat, informiert seine Mitarbeiter darüber so: „Die Gültigkeit von Antigentests wurde von 48 auf 24 Stunden verkürzt. Daher müssen MitarbeiterInnen, die nicht geimpft und nicht genesen sind zweimal wöchentlich einen Antigentest durchführen“. Das ist natürlich ungewollte und unverdiente Komik, die an die Wocheneinteilung von Michael Häupl erinnert.

Einschub Schule: Das Lehr- und Verwaltungspersonal ist den Schülern beim Testen in der dreiwöchigen Sicherheitsphase völlig gleich gestellt, hier  und hier. Die COVID-19-Schulverordnung 2021/22 hat im § 35 den Passus „Diese Tests bzw. Nachweise sind so oft durchzuführen bzw. vorzulegen, dass für jeden Tag der Unterrichtswoche eine geringe epidemiologische Gefahr nachgewiesen wird. § 5 Abs.2 ist anzuwenden.“

Die Schulverordnung wurde noch nicht an die neue Maßnahmenverordnung angepasst, weil jetzt konkretere Angaben zum Zeitpunkt der Testung erforderlich wären. Es gibt Schulen und Bundesländer, die am Montag einen Antigentest (gilt 24 Stunden, d.h. für Montag) und PCR (gilt 72 Stunden, d.h. für Mo, Di, Mi) machen und am Donnerstag neuerlich einen Antigentest (gilt 24 Stunden, d.h. für Do) – für den Freitag ist also die geringe epidemiologische Gefahr nicht nachgewiesen. Die anderen hingegen handeln konform, weil sie am Montag und Freitag einen Antigentest und am Dienstag einen PCR Test durchführen und damit alle 5 Schultage der Woche abgedeckt sind.

Die erneuerte Maßnahmenverordnung, die unverändert Hundertausende von der 3-G-Regel entweder ausnimmt oder diese unzulänglich aufweicht, wird nicht helfen, die „4. Welle“ zu beherrschen. Ganz abgesehen davon, dass diese Widersprüchlichkeiten bei einer 2-G-Regel unerträglich werden müssen. Welches Schlupfloch sieht die Regierung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei der 2-G Regel vor? Commonsense wäre wohl, dass die 2-G Regel auch für Personal gilt. Alles andere wäre schon sehr seltsam, weil es eine wissenschaftliche Begründung für eine solche Ungleichheit nicht geben kann – für die eklatante Ungleichheit, dass Kunden / Gäste / Leistungsnehmer geimpft oder genesen sein müssen, das Personal aber weder noch! Die Heuchelei und Verdunkelung solcher Widersprüche streut vermutlich einem nicht unbeträchtlichen Teil der Bevölkerung Sand in die Augen. Wieso haben die Sozialpartner schon wieder der Bedeutung ihrer Rolle in der Pandemie nicht Rechnung getragen?

Und schon wieder scheint weder bei der Bundesregierung noch bei den Vertretern der Sozialpartner das Problem mit den hohen Fallzahlen bei Covid-Maßnahmen anzukommen. Maßnahmen beeinflussen die Ansteckungsrate, nicht die absolute Zahl an Ansteckungen. Wenn man – wie jetzt – Fallzahlen herunterbringen will, weil mit den im späteren Herbst zu erwartenden noch höheren Fallzahlen die medizinische Versorgung gefährdet werden könnte, muss man strengere Maßnahmen treffen. Um es ganz klar zu sagen: Es braucht nun strengere Maßnahmen und weitergehende Rücknahmen von Lockerungen als nötig gewesen wären, hätte man sie früher schon auf tieferem Niveau getroffen bzw. die Lockerungen erst gar nicht vorgenommen (1. Juli!). Leadership in Public Health schaut anders aus.

Die italienische Regierung weitet die Zertifikatspflicht per 15. Oktober auf die gesamte Arbeitswelt aus, das heißt auf alle Angestellten in der Privatwirtschaft sowie auf die Beamten in öffentlichen Ämtern. Von den 18 Millionen Angestellten und Beamten haben 14 Millionen den Green Pass bereits heruntergeladen, die allermeisten von ihnen als Geimpfte. Etwa vier Millionen müssen noch überzeugt werden. Und das ist das primäre Ziel der vierten Ausweitung der Zertifikatspflicht für Geimpfte, Genesene und frisch Getestete. Sie räumt mit einer Absurdität auf: Bisher war es auch in Italien so, dass etwa Restaurantgäste den Green Pass brauchten, um im Inneren essen zu dürfen, die bedienenden Kellner jedoch nicht. Nun wird er von allen eingefordert. Aufräumen mit Absurdität? Hört da wer in Österreich zu?

Aufräumen muss man auch mit der Vorstellung, dass ein verstärktes Impfen in den nächsten Wochen hälfe, keine wesentlich strengeren Maßnahmen setzen zu müssen. Zum Überdruss, die strengeren Maßnahmen der Seuchenkolumne: FFP2 Maskenpflicht in ALLEN Innenräumen, 3-G-Regel auch auf den Arbeitsplätzen, inklusive einer Art von „Einreise 3 G“ und dem CO2 Management der Innenräume. Für „Distance“ (und „Hands“) sorgt die tägliche Seuchenkolumne

Die spezifischen österreichischen Lösungen von Defiziten beim Impfen wurden in der Seuchenkolumne wiederholt angesprochen. Deshalb nur die Darstellung der Impfsituation im Vergleich zu den Ländern, die ebenso mit großen Problemen bei der Impfung kämpfen. Österreich hat eine kaum zu unterbietende momentane Impfrate und selbst die in der Covid-Impfung unverständlich schlechte Schweiz dürfte uns in 2-4 Wochen in der Impfrate überholen. Sichtbar wird auch, dass Konsequenz (Italien, Frankreich) und das offizielle Anprangern von Missbräuchen der 3-G-Regel (z.B. Fitnessstudios in der Schweiz) Folgen zeitigen.

Zum Abschluss eine kleine Auswahl an Titeln von Seuchenkolumnen, die ein Schlaglicht auf unsere jetzige Situation werfen:

31. Dezember: „Aus der Schweinegrippe nichts gelernt“

27. April: „Die AstraZeneca Saga: man will keine Impfskepsis, und doch befördert man sie“

10. Juli: Kommen wir ohne Impfpflicht aus der Pandemie? Braucht es eine direkte Impfpflicht? Oder eine indirekte?

18. August: Warum „Booster-Impfungen“ nie und nimmer Wellenbrecher sind.

Für Alexander Kluge gibt es immer einen Ausweg, obwohl er in seinem Werk unzählige schreckliche ausweglose Situationen beschreibt. Kluge zufolge kommt es auf den Zeitpunkt des Handelns an. „Es ist eine Entscheidung, ob man sie nutzt oder versäumt.“« R. Z.


Distance, hands, masks, be considerate!

Ihr Armin Thurnher

Abonnieren Sie Armin Thurnhers Seuchenkolumne:

Weitere Ausgaben:
Alle Ausgaben der Seuchenkolumne finden Sie in der Übersicht.

12 Wochen FALTER um 2,50 € pro Ausgabe
Kritischer und unabhängiger Journalismus kostet Geld. Unterstützen Sie uns mit einem Abonnement!