Widerruf iS ÖVP/Falter

Wir haben im Artikel „Die geheime Buchhaltung der Liste Kurz“ in FALTER 36/19 behauptet, dass die ÖVP die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze vor dem Rechnungshof verbergen will. Hiermit widerrufen wir diese Behauptung als unwahr.

Falter Verlagsgesellschaft m.b.H.