Am 15.04.2021 wurde auf der Website www.falter.at im Rahmen des Podcasts mit dem Titel „Die medialen Untergriffe der ÖVP – #507“ ein Beitrag mit der Behauptung des Angeklagten Dr. Florian KLENK verbreitet, der Privatankläger Claus Reitan sei „hirnbescheuert“.
Der Privatankläger Claus Reitan hat deswegen Privatanklage gegen den Angeklagten Dr. Florian KLENK wegen Beleidigung nach § 115 StGB sowie medienrechtliche Anträge nach §§ 6ff MedienG gegen die Medieninhaberin Falter Verlagsgesellschaft m.b.H. eingebracht. Ein Verfahren ist beim Landesgericht für Strafsachen Wien anhängig.
Landesgericht für Strafsachen Wien
Abteilung 42, am 15. Juni 2021