Reitan vs. Klenk: Gericht entscheidet zugunsten des FALTER-Chefredakteurs
Florian Klenk darf das Vorgehen Claus Reitans "hirnbescheuert" nennen
Claus Reitan, Chef des ÖVP-Blogs „Zur Sache“, hat ebendort behauptet, FALTER-Chefredakteur Florian Klenk habe das Ibiza-Video manipuliert, um einen Falter-Gesellschafter zu schützen. Florian Klenk wurde zu diesem Vorwurf nicht befragt, die Unterstellung wurde, in Suggestivfragen verpackt, veröffentlicht.
Im FALTER-Radio nannte Florian Klenk dieses Vorgehen „hirnbescheuert“. Claus Reitan verklagte daraufhin Florian Klenk wegen Beleidigung und beantragte eine einstweilige Verfügung.
Das Handelsgericht Wien stellt in seinem Beschluss vom 28.06.2021 fest, dass die Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Florian Klenk darf Claus Reitan „hirnbescheuert“ nennen. Das Gericht kommt aufgrund einer Interessensabwägung zum Schluss, dass kein massiver Wertungsexzess vorlag und der Kläger Reitan damit den Vorwurf, die von ihm zu vertretende Arbeitsweise von „Zur Sache“ sei dumm, gegen sich gelten lassen muss.