Kriegserklärung
Peter Iwaniewicz gräbt sich wie ein Maulwurf mit 4 km/h durch den Text
Saisoneröffnung! Jetzt geht es wieder los mit sonnigen Tagen und warmen Temperaturen, die nicht nur Menschen ins Freie und Tiere aus ihren Winterquartieren locken. Da ist dann natürlich sofort zu wenig Platz im Garten und deswegen müssen diese anderen Lebewesen (nein, nicht die Nachbarn) bekämpft werden. So geschehen dieser Tage in der Steiermark, wo ein Mann „eine Sprengfalle vergraben hatte, um der Schädlinge in seinem Garten Herr zu werden“. Ein offenbar eher dämlicher Herr, denn sein Enkel stieß mit einer Schaufel dagegen und wurde schwer verletzt. Abgesehen vom Schaden für das Kind, bleiben da einige Fragen offen: Wieso sind – O-Ton der Presseaussendung – Maulwürfe „Schädlinge“? Und wieso gibt es zu deren Bekämpfung kommerzielle Sprengfallen? Dabei werden die Tiere nicht durch einen mechanischen Schlag wie bei herkömmlichen Fallen getötet, sondern durch den hohen Gasdruck einer explodierenden Spezialpatrone, die den Bodentieren die Lunge zerreißt. Dies wird dann als „tierschutzgerechter, weil schneller Tod“ beworben.
Die weiteren Bekämpfungsmethoden bewegen sich zwischen absurd und unterschiedlichen Graden der Selbstbeschädigung. Sicher lustig: Kinder sollen durch „Kunststoffröhren in die Maulwurflöcher rufen, singen oder pfeifen“. Auch lustig, aber nicht für die Nachbarn: Metallstangen von oben in die Gänge treiben und mit dem Hammer immer wieder an verschiedenen Stellen dagegenschlagen. Der Lärm soll die nach Gehör jagenden Maulwürfe behindern und vertreiben. Nicht mehr lustig, aber sicher ein olfaktorischer Höhepunkt im Gartenleben: Buttersäure an den Grabhügeln ausbringen. Overkill: Einbringen von giftigen Gasen wie Phosphorwasserstoff in das bis zu 200 Meter lange Tunnelsystem. Auf den Webseiten wird immerhin darauf verwiesen, dass man die „Bedienungsanleitung unbedingt lesen“ soll. Ach, was kann da schon schiefgehen!
In Deutschland sind Maulwürfe geschützt. Das Töten wird dort mit mehreren tausend Euro Strafe belegt. In Österreich ist das aber anders. Hier gibt es nur eine sehr allgemeine Bestimmung im Bundes-Tierschutzgesetz, das verbietet, „einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen“. Aber wenn der schöne Rasen zerstört wird, dann ist das ja wohl gerechtfertigt! Sonst ist der Maulwurf nur in der Steiermark eine geschützte Tierart – außer in Heimgärten.
Wie hieß es früher: Seit 5.45 Uhr wird zurückgeschossen..