Aufsatz bringt blauen Kandidaten für VfGH in Erklärungsnot
Designierter Verfassungsrichter Andreas Hauer hält den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte "mitverantwortlich für die multikriminelle Gesellschaft"
Dieser Tage findet das „Hearing“ für die neuen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes statt. Einer der Kandidaten ist der Linzer Verfassungsrechtler Andreas Hauer. Am Dienstag soll sein Hearing abgeschlossen sein. Eine Literaturrecherche über Hauer, die im kommenden FALTER erscheinen wird, bringt ihn in Erklärungsnot.
Der Burschenschafter Hauer hat im Jahr 2010 einen Vortrag über die „Sicherheitsverwaltung und die EMRK“ gehalten, der im Jahr 2012 in der Schriftenreihe des Innenministeriums (Band 13) auf Seite 67 erschienen ist (Grundrechte – Rechtsschutz- Datenschutz. 8. Rechtschutztag des BM.I).
Hauer rügt darin die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) „in Belangen der Fremdenpolizei“.
Er schreibt wörtlich: „Der EGMR kann (..) getrost als mitverantwortlich für die multikriminelle Gesellschaft bezeichnet werden, die sich in den vergangenen Jahrzehnten in Westeuropa etabliert hat“.