„Warum vertuscht ihr denn diesen Skandal?“

Warum wir den Namen eines prominenten Beschuldigten im Fall eines tödlichen Bootsunfalls nicht nennen

Medien, FALTER 24/2017 vom 13.06.2017

Foto: Archiv

Das Drama ist schnell erzählt: Ein ÖVP-naher Promi aus Niederösterreich hat stark alkoholisiert auf dem Wörthersee ein Boot gelenkt. Auf dem Boot saßen seine besten Freunde. Der beste Kumpel des Mannes fiel bei der Fahrt ins Wasser. Er wurde dabei vom Schiff tödlich verletzt. Zwei kleine Kinder, vier und sechs Jahre, sind nun Waisen.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat den Leichnam obduzieren lassen und nach Klärung der Todesursache zur Beerdigung freigegeben.

Die Kriminalpolizei hat die Besatzung des Bootes im Auftrag der Staatsanwaltschaft befragt und wollte auch den Beschuldigten einvernehmen. Er bat darum, erst später einvernommen zu werden, da er unter Schock stand.

Nur die Justiz darf aussprechen, ob der Promi den Unfall verursacht hat, etwa durch Zickzacklenken, wie Zeugen aussagen. Dann droht eine unbedingte Haftstrafe. Alkoholisiert einen Unfall mit Todesfolge zu verursachen wird hart bestraft. Sollte sich herausstellen, dass der Freund aus eigenem Verschulden ins Wasser stürzte, könnte auch ein Freispruch möglich sein.

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