NACHTRÄGLICHE MITTEILUNG

vom 02.07.2016

Sie haben am 13. Mai 2015 auf Ihrer unter www.falter.at abrufbaren Internetseite in einem Artikel mit der Überschrift „Kurz und Klein“ berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Hausdurchsuchungen an meiner Büro- und Privatadresse durchgeführt hat und haben in diesem Zusammenhang wörtlich Folgendes veröffentlicht:

„Die Hausdurchsuchung könnte im Zusammenhang mit steuerlich umstrittenen Offshore-Geschäften des Ex-Bankers stehen. Auch ein – durch Hypo-Kredite finanziertes, gescheitertes – Immobiliengeschäft in Serbien könnte Grund für die Neugierde der Ermittler sein.“

Die zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) hat dieses gegen Herrn Dr. Herbert Stepic zu 25 St 8/15y wegen §§ 33 Abs 1, 38 FinStrG geführte Ermittlungsverfahren nunmehr gemäß § 202 Abs 1 FinStrG eingestellt.

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