Einarmige Banditen vor Gericht
Mit welcher Begründung die Staatsanwaltschaft St. Pölten ein Monsterverfahren gegen die Glücksspielfirma Novomatic beendete
Es war ein Monsterverfahren, das die Kriminalpolizei da losgetreten hatte: Dutzende Polizeieinheiten und das Finanzministerium waren involviert. Rund 300 (!) Mal erstatteten Landeskriminalämter, Finanzämter, die Staatsanwaltschaften und Spieler Anzeigen gegen die Gumpoldskirchner Glücksspielfirma Novomatic und deren Manager.
Der Vorwurf war stets derselbe: Der Glücksspielkonzern betreibe verbotenes Glücksspiel. Mit modernsten Automaten werde in Spielhallen, auf Tankstellen oder in den Hinterzimmern von Wirtshäusern das (mittlerweile zugunsten der Novomatic geänderte) Glücksspielgesetz gebrochen. Es sah damals vor, dass Spieler nur mit einem Höchsteinsatz von 50 Cent pro Spiel maximal zehn Euro gewinnen dürfen.
Doch die Novomatic-Automaten waren moderner als das Gesetz, das noch einarmige Banditen vor Augen hatte. Ein Novomatic-Automaten-„Spiel“ ratterte in Zehntelsekundenschnelle ab. Die Automaten ruinierten tausende Spieler, die in wenigen Sekunden ein Vermögen verloren.