Die Schwachstellen in der Lockdown-Verordnung

Moritz Moser
am 01.02.2021

Was ein Zusammenbruch der Gesundheitsversorgung bedeutet, zeigt sich im Frühjahr 2020 in Bergamo: Überfüllte Spitäler, überforderte Mediziner und so viele Tote, dass die Armee beim Abtransport helfen muss. Der Corona-Ausbruch in der italienische Stadt ist seitdem ein Horrorszenario. Von solchen Szenen ist Österreich derzeit jedoch weit entfernt, erklärt Stefan Pöchacker, Intensivmediziner und Ärztekammer-Referent für die Spitäler im Wiener Gesundheitsverbund. Dort sei angesichts einer völlig unterschätzten Bedrohung alles falsch gemacht worden, was falsch gemacht werden konnte. Die Bevölkerung habe die Spitäler sprichwörtlich gestürmt und so Ärzte, Pflegepersonal und andere Patienten angesteckt. Aus diesen Fehlern habe man aber auch in Österreich lernen können.

Trotzdem bleibt das Risiko einer ungehinderten Ausbreitung. Die Angst vor Bergamo hat daher auch Eingang in die Gesetzgebung gefunden. Um einen „drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerte Notsituationen zu verhindern“, so heißt es im COVID-19-Maßnahmengesetz, können Ausgangsbeschränkungen verhängt werden.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat bereits mehrfach die Rechtswidrigkeit von Verordnungen festgestellt, die zur Bekämpfung der Pandemie erlassen wurden. Vor allem die mangelnde Dokumentation der Entscheidungsprozesse rief Kritik hervor. In einem Akt des Gesundheitsministeriums fand sich nur ein Entwurf des Rechtstextes. Das Bildungsressort konnte für eine seiner Verordnungen erst gar keinen Akt vorlegen.

Für den VfGH war so „nicht ersichtlich, welche Umstände im Hinblick auf welche möglichen Entwicklungen von COVID-19 den Verordnungsgeber bei seiner Entscheidung“ geleitet hatten. Entsprechend bemüht war man, die aktuelle 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung zu begründen. Hunderte Seiten an Unterlagen wurden dem Hauptausschuss des Nationalrates, der den Maßnahmen zustimmen muss, übermittelt. Sie enthalten auch Statistiken, die das Ressort von Rudolf Anschober bisher vor der Öffentlichkeit geheim gehalten hat.

Ausgerechnet diese Daten, die zusammengetragen wurden, um Verfassungsrichter und Opposition zu überzeugen, könnten der Lockdown-Verordnung zum Verhängnis werden. Rein oberflächlich betrachtet deuten sie auf keinen drohenden Zusammenbruch hin: So waren am 19. Jänner, dem Stichtag der Erhebung, 97,3 Prozent der Intensivärzte und 96,2 Prozent des Pflegepersonals arbeitsfähig. Von den COVID-Intensivbetten sollen 333 belegt und 547 frei gewesen sein. Angespannt erscheint die Lage nur bei den Intensivbetten für Patienten ohne COVID-19-Erkrankung. Aber reicht das für einen drohenden Zusammenbruch? Und können diese Zahlen stimmen?

Es gebe derzeit zwar einen Mangel an Intensivbetten für Nicht-COVID-Patienten, dass aber in Niederösterreich zum Stichtag dafür keine freien Kapazitäten zur Verfügung gestanden wären, sei nicht vorstellbar, so Pöchacker. Aber auch, dass 65,4 Prozent der COVID-Intensivbetten in Wien zu diesem Zeitpunkt frei gewesen wären, könne er auszuschließen. Zweimal täglich müssten die Spitäler ihre Belagszahlen einmelden. Wie sich daraus die Datenlage in den Tagesmeldungen ergeben könne, sei ihm aber schleierhaft.

Die Zahl der verfügbaren Beatmungsgeräte sei außerdem nicht aussagekräftig. Es mangle eher am Personal als an der technischen Ausstattung. Im COVID-Bereich reichten die Kapazitäten derzeit zwar aus, allerdings gebe es stellenweise überlastete Nicht-COVID-Intensivstationen. „COVID-Stationen kann man aber nicht einfach an- und ausschalten. Die Rückwidmung ist aufwändig und man weiß nicht, wie die Situation in 14 Tagen aussehen wird.“ Dass laut Gesundheitsressort Mitte Jänner in Wien 1.762 Normalbetten für COVID-Patienten freigestanden haben sollen, ist für Pöchakcer „irreal“.

Die fehlerhafte Datenlage könnte sich bei einem VfGH-Verfahren als fatal erweisen. Dabei wird zu prüfen sein „ob ohne Lockdown ein Zusammenbruch der medizinischen Versorgung droht“, so der Verfassungsrechtler Peter Bußjäger.

„Angesichts ihrer Eingriffsintensität bedarf es für Ausgangsbeschränkungen sehr enger Voraussetzungen“, so der Gesundheitsausschuss des Nationalrates. Betretungsverbote sollten daher „nur als letztes Mittel verfügt werden“. Sie müssten zum einen „erforderlich sein, und zum anderen dürfen gelindere Mittel nicht ausreichen“.

In der Verordnungsbegründung heißt es zwar, der „Lockdown light“ habe „nur verhaltende Wirkung“ gezeigt, weshalb man am 17. November zum harten Lockdown übergegangen sei. In weiterer Folge ist aber nur von einem „möglichen“ und keinem „drohenden“ Zusammenbruch des Gesundheitswesens die Rede.

Dass das Gesetz den potenziellen Systemkollaps als Maßstab heranzieht, bringt Anschober in eine Zwickmühle: Einerseits ist ihm daran gelegen, die Funktionstüchtigkeit des Gesundheitssystems zu betonen, andererseits muss er dessen Schwachstellen offenlegen, um Ausgangsbeschränkungen verordnen zu können. Strikte Maßnahmen könnten außerdem auch helfen, ohne dass eine Notsituation droht. Die Wortwahl des Gesetzes ist hier, so sind sich Kritiker einig, legistisch nicht ausgefeilt.

„Ganz sicher liegt ein solcher Zusammenbruch noch nicht vor, wenn nicht lebenswichtige Operationen aufgeschoben werden.“ erklärt Bußjäger. Auch das Gesundheitsressort gibt zu, dass der Lockdown auch aufgrund der „aktuell unübersichtlichen Lage hinsichtlich der Implikationen der Virusmutation“ verlängert werden solle. Das mag ein medizinisch vernünftiger Ansatz sein, es bleibt aber fraglich, ob das als rechtliche Begründung ausreicht.

Vermutlich wird auch dieser Lockdown längst vorüber sein, wenn sich der VfGH mit ihm beschäftigt. Sollte sich die Verordnung als gesetzwidrig erweisen, trägt das höchstens zur Frustration der Corona-müden Bevölkerung bei. Persönlich geht es Stefan Pöchacker nicht anders: „Am liebsten wäre mir, wenn der Lockdown morgen aufhört.“ Aber er verhindere derzeit eben Schlimmeres. Steht die Gesundheitsversorgung vor dem Kollaps, wenn die Maßnahmen zurückgenommen würden? „Das Gesundheitssystem wird nicht gleich zusammenbrechen, aber es werden rasch mehr Menschen sterben.“

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