Die ÖVP, der Rechnungshof, der Falter und der ORF

Seuchenkolumne. Nachrichten aus der vervirten Welt 753

Armin Thurnher
am 13.06.2022

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Dieses Land bleibt sich treu, was eine gefährliche Drohung darstellt. Dennoch entwickelt es sich mitunter ein Stück weiter. Der Falter hat mit Zahlen aus der Buchhaltung der Partei jene Affäre aufgedeckt, in der die ÖVP mit der bewusst geplanten Überschreitung von Wahlkampfkosten einen Konkurrenzvorteil erlangte und sich gleichsam einen Wahlsieg erschlich; die ÖVP versuchte das als Fake-News, als falsche Zahlen hinzustellen, bis sie die Echtheit der dem Falter zugespielten Unterlagen zugeben musste.

Dann klagte die ÖVP den Falter. Gerichtsurteile gaben dem Falter Recht, bis auf einen, im Rückblick nicht unwesentlichen, aber in der Substanz keineswegs entscheidenden Punkt. Weil der Falter in diesem einen Punkt nicht Recht bekam, stellt die ÖVP ihre komplette Niederlage als einen Teilsieg dar.

Worin hatte der Falter nicht Recht bekommen, und weshalb kämpfte er in diesem Punkt nicht bis zur letzten Instanz? Es ging darum, dass das Gericht die Behauptung des Falter, die ÖVP habe nicht nur die Öffentlichkeit und die Konkurrenz, sondern auch den Rechnungshof hinters Licht führen wollen, als nicht bewiesen ansah. Denn ob diesbezüglich Absicht der ÖVP bestanden hatte, das konnte man nur aus dem Material folgern, wie es der Falter tat; die Absicht ließ sich schwer beweisen.

Ein Hoppala?


Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker © Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Nun aber stellt der Rechnungshof aus eigenem Antrieb die ÖVP in Frage. Die mutige, der Weltanschauung nach konservative Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker schickt einen externen Wirtschaftsprüfer zur ÖVP. In ihren Worten, beziehungsweise in den Worten einer offiziellen Verlautbarung des Rechnungshofes klingt das so:

  • »Der Oberste Gerichtshof (OGH) hält in einer Entscheidung fest, dass er nicht widerspricht, wenn Gerichte die Behauptung zulassen, dass Wahlkampfkosten nicht als solche verbucht worden seien.

  • Dem Rechnungshof wurden von unbekannter dritter Seite Unterlagen zu den Wahlkampfkosten übermittelt. Der Rechnungshof schätzt diese Unterlagen, die Inhalte und Zahlen aus der Buchhaltung der ÖVP enthalten, als authentisch ein. Die Dokumente lassen die Angaben, die Wahlkampfkosten-Obergrenze wurde eingehalten, zweifelhaft erscheinen.

  • Es ist mit der politischen Lebenswirklichkeit für den Rechnungshof schwer in Einklang zu bringen, dass für die Nationalratswahl deutlich weniger Wahlkampfoksten ausgegeben worden sein sollen als für die EU-Wahl.«

Offenbar fühlt sich der Rechnungshof selbst von der ÖVP hinters Licht geführt. Sollte sich dieser Verdacht in seiner Prüfung erhärten, werden wir selbstverständlich eine Wiederaufnahme unseres Verfahrens beantragen (sage ich als Nichtjurist einmal ganz ungeschützt).

Zur Erinnerung aus meinem Kommentar im Falter nach der Bestätigung des Urteils in der Instanz: „Der Berufungssenat resümiert, was die ÖVP verlangte: Das Gericht möge dem Falter untersagen zu behaupten: ,a) die ÖVP plane bewusst, bei der Nationalratswahl 2019 die gesetzliche Wahlwerbungsausgabenbeschränkung des Parteiengesetzes von 7 Millionen Euro zu überschreiten, und b) die ÖVP täusche bewusst die Öffentlichkeit über ihre Wahlkampfausgaben‘. Das sei alles nicht wahr, der Falter müsse es widerrufen. Und vor allem: ,Die von den Beklagten (also vom Falter, Anm.) veröffentlichten Dokumententeile lassen die Deutung zu, dass darin Kosten zum Zweck der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben über die Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben ,verteilt‘ werden, wie es in den inkriminierten Texten gewertet wird. Darin liegt in einer Gesamtschau jedoch eine auf diesen Dokumenten fußende zulässige Kritik.‘ Lapidarer Schlusssatz: ,Die Berufung (der ÖVP, Anm.) ist daher nicht berechtigt.‘“


Über die neuesten Entwicklungen wurde gestern im ORF diskutiert, in der Sendung „Im Zentrum“, die trotz ihres Treffsicherheit suggerierenden Titels in bei der Besetzung der Diskussionsteilnehmer habituell, aber absichtsvoll danebenhaut. Eingeladen war naturgemäß nicht Josef Redl, der Mann, der mit Kollegen und Kolleginnen die ÖVP-Files im Falter aufdeckte, sondern eine Journalistin vom Kurier, der eher mit der Volkspartei sympathisiert, um es freundlich zu sagen, und in dieser Sache gern „den Standpunkt der Volkspartei apportierte“, wie es ein boshafter Kommentator ausdrückte, nämlich ich.

Man wird bescheiden. Ich freute mich, dass der Standpunkt des Falter vom Chefredakteur der Gratiszeitung Heute vertreten wurde. Und dass der ÖVP-Anwalt gleich darauf den Falter angehen durfte, von dem weder Anwalt noch Journalist da saßen. Eine Peinlichkeit jagte schon in den ersten Minuten die nächste. Freuen wir uns über das Rückgrat des Rechnungshofs.

Und die Einladungspolitik des ORF, der auch noch Georg Krakow, den Anwalt des Ex-Justizministers Brandstetter zur Diskussion einlud, nebst dem eigentlichen ÖVP-Anwalt Werner Suppan, der ebenfalls im Zentrum zugegen war? Zucken wir auf landesübliche Weise mit den Achseln und nehmen wir sie halt als ein weiteres Symptom dafür, dass die ÖVP in diesem Land schon viel zu lange an der Macht ist.


Distance, hands, masks, be considerate!

Ihr Armin Thurnher

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