Was die neueste Niederlage der ÖVP des Sebastian Kurz bedeutet

Seuchenkolumne. Nachrichten aus der vervirten Welt 504

Armin Thurnher
am 25.08.2021

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Es ist Ihnen nicht entgangen, hoffe ich. Jedenfalls haben wir alles dafür getan, dass Sie es erfahren, weil wir es für wichtig halten. Nicht nur, weil es um uns geht. Ich versuche, im aktuellen Fall allen Triumphalismus zurückzudrängen, der in mir aufsteigt und mich animieren möchte, auf dem unterlegenen Gegner herumzutrampeln. Es ist ganz gut, sich in seiner Freude zu mäßigen, wenn man gewonnen hat.

Auch wenn die Freude sehr groß ist. Denn der Gegner, die ÖVP, arbeitet mit allen Mitteln, nicht nur mit sauberen. Dennoch: Der Falter hat einen sehr wichtigen Prozess gegen die Neue Volkspartei, Liste Sebastian Kurz, vormals ÖVP gewonnen. Unter dem ersten Namen auftretend, hat diese Organisation Nationalratswahlen für sich entschieden. In der Öffentlichkeit wird sie meist ÖVP genannt, als wäre sie das noch, aber das Oszillieren zwischen beiden Identitäten und der entstehende Nebel über ihr tatsächliches Wesen gehört zu ihrer Erscheinungsform.

Das Handelsgericht Wien hatte im März des heurigen Jahres eine Klage der ÖVP gegen die Berichterstattung des Falter in den wesentlichen Punkten abgewiesen.

Vor der Nationalratswahl 2019 bekam der Falter umfangreiche Unterlagen über die Buchhaltung der ÖVP zugespielt. Wir durchforsteten alles und trauten unseren Augen kaum: Die Partei plante erneut, die gesetzliche Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro zu überschreiten. Wie sie es schon 2013 und 2017 getan hatte. Neun statt sieben Millionen sollten es diesmal sein. Kosten, die man für den Wahlkampf ansetzte, wurden einfach unter anderen Konten verbucht, schon war der Etikettenschwindel perfekt. Die ÖVP klagte uns.

Das alles können Sie in den inkriminierten Texten auf der Falter Homepage nachlesen, das Urteil des Erstgerichts wie auch jenes der Zweitgerichts, und in meinem Kommentar dazu.

Wir haben nicht vergessen, wie uns die ÖVP vorwarf, was sie selbst mit System betrieb: die Tatsachen zu verdrehen. Wir seien Fälschern aufgesessen, die Dokumente, die wir brachten, seien nicht echt. Als hätte sie ihre eigene Buchhaltung nicht gekannt. Das nützte nichts, sie musste vor Gericht zugeben, dass das von uns publizierte Material keineswegs manipuliert oder gefälscht war. Sie hatte gelogen.

Die ÖVP hatte geplant, die Kosten zu überschreiten, obwohl sie naturgemäß lautstark das Gegenteil beteuerte. Sei werde nicht mehr als sechs Millionen ausgeben, hieß es, statt der erlaubten sieben. Da waren es in der internen Planung längst schon neun.

Das Gericht gab dem Falter in allen Punkten recht, außer in einem. Ihre Absicht, nicht nur die politische Konkurrenz und die Öffentlichkeit, sondern auch den Rechnungshof hinters Licht zu führen, konnten wir nicht ausreichend nachweisen. Wir mussten das widerrufen.

Die Türkisen versuchten, das in einen Sieg auf allen Linien umzuinterpretieren und haben jetzt zur Kenntnis zu nehmen, dass sie auch damit nicht die Wahrheit sagten.

Vertreten durch Alfred J. Noll von der Kanzlei Noll/Keider, gelang es dem Falter, gegen die Volkspartei auch vor dem Berufungssenat Recht zu behalten, unterstützt dabei von Werner Suppan, dem Anwalt der ÖVP, dem das OLG bescheinigte, seine Beschwerde nicht gesetzmäßig ausgeführt zu haben, was man unter Juristen wohl als Blamage betrachten darf.

Dreistigkeit, Diffamierung und Dilettantismus sind drei hervortretende Eigenschaften dieser christlichen Gesinnungsgemeinschaft – vielleicht sollte sie sich in DVP umbenennen?

Bleib sachlich, Thurnher! Der Berufungssenat des Oberlandesgericht bestätigte das Urteil des Erstgerichts nicht nur in allen Punkten, er legte auch noch nach.

Er führte in wünschenswerter Klarheit aus, dass Meinungsfreiheit ein hohes Gut ist, in der Verfassung gewährleistet von der europäischen Menschenrechtskonvention, und dass sich die Klage der ÖVP ganz offenbar gegen diese Freiheit politischer Kritik richtete. Mit dieser Klage, wie auch mit anderen, etwa jener gegen Florian Klenk, versucht die DVP, nein die NVP, nein die ÖVP (bleib sachlich, Thurnher!) Druck auf Leute wie uns auszuüben und sie einzuschüchtern.

Ohne uns deswegen Heroenstatus anzumaßen, können wir sagen, diese Klage war der Versuch, den Falter zum Schweigen zu bringen, einen der wenigen medialen Kritiker der Partei. Diese Klage war eine Fingerübung in Autoritarismus, vorgebracht mit dem überlegenen Lächeln von Demokratieschützern, die schweren Herzens um der Wahrheit willen zu Gericht ziehen müssen. Ungern taten sie es, und sie logen auch dabei, natürlich nur der guten Sache wegen.

Dieses Urteil ist klar und wahr. Und es ist nicht nur bemerkenswert, weil die ÖVP darin eine demokratiepolitische Ohrfeige erhielt, sondern auch deren Konsequenz wegen. Es stimmt also, dass eine Partei mit unfairen Mitteln mehr als eine Wahl gewann. Was bedeutet das politisch? Erlegt sie eine symbolische Geldstrafe, und der Fall ist erledigt? Wo bleibt die mit unlauteren Mitteln ausgebremste Konkurrenz? Ist eine solcherart erlangte Wahl rechtens?

Was tut ein System, in dem man sich mit unlauteren Mitteln an die Macht kaufen kann, um sich dagegen zu wehren? Nichts, denn die Macht hat die NVP, sie kontrolliert die Medien, und eine Debatte über diese heikle Frage ist nicht zu führen.

Man versteht, wie unangenehm die Konsequenzen unserer nun gerichtlich bestätigten Berichte für diese Partei und ihren Anführer sind. In einer funktionierenden Öffentlichkeit käme Kanzler Sebastian Kurz nun gehörig in Bedrängnis. Da Österreich eine funktionierende Demokratie ist, wird das zweifellos bei uns auch so sein, nicht wahr?

Mehrere Medien druckten die korrekte Meldung der APA wörtlich nach. Ich hoffe, das pflichtgemäße Abspulen der Berichterstattung über diese Frage ist nur eine erste professionelle Reaktion. Die kommentierenden Schwergewichte holen erst Luft, die Interviewer sammeln noch Material, die Kritiker spitzen den Bleistift besonders gründlich.

Deswegen blieb der Doppelschlag dieses Urteils bis jetzt ohne ihm gebührendes Echo: der Nasenstüber für die autoritären Bemühungen der ÖVP und die Ohrfeige für ihren erfolgreichen Versuch, die Konkurrenz mit unlauteren Mitteln auszubremsen.

Unvergessen sind die Berichte über unseren Sieg in der ersten Instanz, die unter Titeln daherkamen wie „ÖVP beruft gegen Wochenzeitung Falter“ (orf.at). Diesmal empfiehlt sich die Schlagzeile: „Falter hat schon fast endgültig gegen ÖVP verloren.“ Das Oberlandesgericht schloss nämlich eine Revision dieses Urteils aus. Der ÖVP bleibt die von Juristen als aussichtslos beurteilte außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof. Natürlich hat sie diese Karte gezogen, um die fällige Debatte hinauszuzögern. Es soll uns recht sein, es dient ja nur dem Recht.

Vielleicht nehmen nach dieser kurzen Atempause dann all jene das Wort, die der peinlichen Frage bis jetzt ausweichen, mit welchen Mitteln Sebastian Kurz an die Macht kam, dieser Fürst des Medienfüllhorns für fast alle. Und mit welchen Mitteln diese Partei die Öffentlichkeit beherrscht und mit ihrer Desinformation deformiert.


Distance, hands, masks, be considerate!

Ihr Armin Thurnher

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