Der wilde Corona-Testmarkt: mehr Turbokapitalismus?

Seuchenkolumne. Nachrichten aus der vervirten Welt 408

Armin Thurnher
am 04.05.2021

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Der Markt für Corona-Tests ist ein solcher und kein kleiner. Erst verschlief die Politik Termine, dann brauchte sie dringend Testergebnisse. So entstand eine Art Wildwestmarkt für Testungen, konstatiert Epidemiologe Robert Zangerle im heutigen Beitrag. Einiges scheint ihm eigenartig, auch, dass andere Möglichkeiten neben Gurgeltests unberücksichtigt bleiben. A.T.

 »Würde man jeder einzelnen Ansteckung so nachgehen, als wäre sie der nächste Superspreader-Fall, wäre mehr Wissen über die Verbreitung entstanden und die Pandemie hätte besser kontrolliert werden können. Dafür sind viele Ressourcen und sehr sorgfältiges Arbeiten nötig. Unsere Regierungen (Bund und Länder) haben diese Forderung der Pandemie unzureichend ernst genommen. Der Nationalrat hat im Juli den Paragraph 28 des Epidemiegesetzes geändert, der es erlaubt, dass auch Polizei und Militär zum Contact-Tracing herangezogen werden dürfen. Ich hatte nichts dagegen, dass Polizisten und Soldaten bei der Kontaktsuche „mitwirken“. Trotzdem habe ich diese Initiative der Bundesregierung als „Im Zweifel Mehr Polizei- als Sozialstaat“ gewertet, weil die dringend notwendige Verbesserung der Strukturen der öffentlichen Gesundheit (z.B. AGES, Bezirksverwaltungsbehörden, Gesundheitsämter u.a.) in der hitzigen Diskussion um die Befugnisse der Polizei völlig unterging.

Vergleichbar dazu kann man bei den Testungen auf SARS-CoV-2 fragen, wieso „im Zweifel mehr disruptiver Turbokapitalismus als nachhaltige Weiterentwicklung bestehender Laborstrukturen“ toleriert wird. Auch da gibt es erstmal keine prinzipiellen Einwände, dass in einer Pandemie Tätigkeiten auf Berufsgruppen ausgeweitet werden, die im Normalfall strengen Einschränkungen unterliegen. Konkret, mikrobiologische Diagnostik war bis zur Covid-19 Pandemie an bestimmte fachärztliche Expertise geknüpft, nämlich an solche für Labormedizin, Hygiene und Mikrobiologie, Pathologie u.a. Seit der Pandemie sind die Regeln jedoch geändert worden: Im § 31 des Ärztegesetzes von 1998, in der geltenden Fassung vom 3. Mai 2021, steht im Absatz 3: „Fachärzte haben ihre fachärztliche Berufstätigkeit auf ihr Sonderfach zu beschränken. Dies gilt nicht für …„Fachärztinnen/Fachärzte im Kontext epidemiologischer Situationen, insbesondere bei einer Pandemie“, wie in Ziffer 5 die Aufhebung der Sonderfächer konkretisiert wird. Das ist die Erklärung, warum auf einmal ein Urologe in Tirol und ein Herzchirurg in Wien tonangebend bei den Testungen für SARS-CoV-2 geworden sind.

Beide Ärzte sind in Firmen involviert, die zuletzt ins Gerede kamen. Die eine, weil sie angeblich allzu freihändig einen Großauftrag bekommen haben soll, und die andere, weil die Wiener Ärztekammer mit einer Klage prüfen will, ob das Großlabor LifeBrain über die rechtlichen Grundlagen verfügt, die PCR-Tests durchzuführen. Im Herbst stellte sich die Firma HG Pharma beim Land Tirol mit einer Art „All-Inclusive-Konzept“ vor, um einen Großauftrag für Testungen in Tirol zu erhalten. Das wurde sehr kritisch gesehen. „Wir haben Virologen, Experten, Institute, die wir hier im Land ansässig haben, die wollte man offensichtlich nicht. Man wollte einen Urologen aus dem Osten, der jetzt die Virologie übernimmt. Das klingt für mich sehr stark danach, dass da jemand gesagt hat, Günther Platter, nimm ihn doch! Das ist Freunderlwirtschaft!“, so die Abgeordnete zum Tiroler Landtag Andrea Haselwanter-Schneider von der Liste Fritz.

Das Land Tirol verteidigt sich mit einer Situation, „die nicht alltäglich war, mit vielen hunderten Testergebnissen, die positiv waren und mehreren tausenden negativen Testergebnissen am Tag. Hier hat es auch der technischen Schnittstellen bedurft, dass diese Daten innerhalb der Zeit verarbeitet werden konnten“. Das benennt den Knackpunkt, weil aufgrund des krass verspäteten Ernstnehmens der „2.Welle“ mit dem gleichzeitigen Druck, sofort Daten zur Hand haben zu müssen, das hemdsärmelige Vorgehen scheinbar glaubwürdig vermittelt werden konnte. Indirekt ein spätes Zugeständnis, dass das Land Tirol den Herbst völlig falsch eingeschätzt hatte. Dieses Versäumnis im Herbst ärgert und schmerzt immerfort. Und es schmerzt auch, dass, wie es die Spatzen von den Dächern pfeifen, nun eine „Tiroler Firma“ die HG Pharma ablösen soll, ohne dass man sich demokratisch quälen will.

Anders liegt der Fall bei LifeBrain, wesentlich komplizierter, zumindest für mich. „Wir wollen wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage LifeBrain diese Leistungen erbringt. Der Begriff Labor ist kein rechtlicher Begriff und beschreibt Krankenanstalten und Ordinationen, die Laborleistungen erbringen“, erklärte Kammeramtsdirektor Thomas Holzgruber von der Ärztekammer Wien die Klage gegen LifeBrain. Die LifeBrain Group ist empört über den Vorwurf: „Die Ärztekammer vertritt die Rechtsansicht, dass unser Labor nur als Ordination oder private Krankenanstalt betrieben werden darf. Was nicht richtig ist.“ Vom Gesundheitsministerium heißt es: „Dem Ministerium liegt aktuell eine ordnungsgemäße Meldung gemäß §28c des Epidemiegesetzes dieses Labordienstleisters vor“, wie die Kronenzeitung vom 27. Februar d.J. meldete. Der Paragraph 28c nimmt Bezug zum Ärztegesetz, das es in Pandemien auch naturwissenschaftlichen Einrichtungen erlaubt, Untersuchungen vorzunehmen.

Die Politik in Österreich hat also mit ihren pandemischen Regeln (siehe auch Aufhebung der Sonderfächer zuvor) den „Labormarkt“ ganz schön durchgewirbelt. Man wird sich schon was dabei gedacht haben.

Das Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker erklärt: „Mit bestens geschultem Personal schafft LifeBrain enorme Test-Kapazitäten. Basis dafür ist eine Ausschreibung der Bundesbeschaffung GmbH (BBG), aus der Wien einen Abruf tätigt.“ Diese Beschaffung inkludiert also nicht einfach ein Testkit, sondern auch die damit verbundene Durchführung der Testung. „Sollten wir verlieren, kommt es zu einer einstweiligen Verfügung, und der Wiener Standort wäre sofort zu schließen. Es würde ein Loch entstehen, das niemand schließen kann.“ Schon Chuzpe, mit politischer Unterstützung Marktdominanz aufzubauen und dann zu beklagen, dass der Abbau Folgen zeitigen kann. Diese Logik erinnert mich, obwohl hier nicht direkt passend, an den Witz, wo einer, der seine Eltern umgebracht hat, bei Gericht Strafmilderung einfordert, schließlich sei er jetzt ja Vollwaise. Nicht logisch ist auch das Argument, dass die Stadt Wien ihr Steuergeld nur für Tests der Firma LifeBrain verwenden darf.

Die LifeBrain Group wurde Im Februar 2013 in Wien gegründet und wächst derzeit zu einem der führenden Laborunternehmen in Europa heran. Während sich in Österreich die Angebote der LifeBrain Group auf Diagnostik und Hygienekonzepte von Corona beschränken, ist LifeBrain einer der größten italienischen Anbieter für klinische Labortests in den Bereichen klinische Chemie, Hämatologie, Immunchemie, Mikrobiologie, Molekularbiologie, Zytologie, Pathologie, Genetik und COVID-Testung. Was passiert da gerade in Österreich? Ein Wettbewerb unter medizinischen Laboren, in dem der Mitgründer von LifeBrain schon vor einigen Jahren mitmischte, aber neuerdings mit neuen und ungewöhnlichen Methoden, weil eine Vormachtstellung durch eine Laborleistung an einer singulären Erkrankung erreicht werden kann. Wobei unklar bleibt, wie lange die pandemischen Regeln gelten sollen. Vorläufig unbegrenzt? Jedenfalls ein Wettbewerb, der nicht einfach durch fachliche Qualitätskriterien allein gekennzeichnet ist, sondern, wie es scheint, vornehmlich durch Preisgestaltung und regionale Eigenheiten.

Während sich in Salzburg die großen „Anbieter“ gemeinsam mit dem Land getroffen haben, und unverändert ein öffentlich-rechtliches Unternehmen und ein privates Labor die meisten Proben bearbeiten, geschah Gleichartiges in Tirol nicht. Zu beachten ist ferner, dass Österreich das einzige EU Land ist, wo es kein Register gibt, in dem alle Labors, die humanmedizinisches Material verarbeiten, erfasst werden. Hier ist vielleicht eine Gelegenheit, daran zu erinnern, dass Medizinprodukte (Test Kits, v.a. Antigentests) lediglich eine CE Zertifizierung aus irgendeinem EU Land brauchen, dazu reichen die Angaben der Hersteller. Eine Reform dieser Bestimmungen, die zu einer unabhängigen Validierung bei Diagnostika von Infektionen (besonders strenge Bestimmungen für Diagnostika für Infektionen, die zu einer Pandemie führen können), wird erst 2022 in Kraft treten. Bis dahin herrscht eine Art Wildwestmarkt, den ich schon bei HIV erleben durfte, da waren ebenfalls schlechte Tests zu lange am Markt.

Wie wird es weiter gehen? Die Regierung plant eine große Ausrollung der PCR Testung, weil sie diese selber gegenüber dem Antigentest als höherwertig einschätzt, und damit auch die Chance gewahrt bleibt Varianten zu erkennen und die Resultate gesichert in das Bundessystem (Epidemiologisches Meldesystem – EMS) einzupflegen. Dabei gibt es zwei klar benannte Ziele: die Etablierung einer regelmäßigen Surveillance der nicht geimpften Bevölkerung, und ein Schutzschirm für die Schulen, um Vollbetrieb her-und sicherstellen zu können (ab WS21/22). Das sollte in Form von Pilotprojekten ausgerollt werden, sowohl in Schulen, als auch anderswo. Beachtenswert ist eine „Bestehende Rahmenvereinbarung“ (helleres Blau), die besagt, dass „die Umsetzung nur in Kooperation mit dem derzeitigen Auftragnehmer (LifeBrain) durchgeführt werden kann. Die Verwendung weiterer/regionaler Labore, Pooling-Center oder Logistik-Partner ist gewünscht, kann in der Pilotphase jedoch nur abgewickelt werden, wenn diese von LifeBrain als Subunternehmer unter Vertrag genommen würden“. Das sind schon eigenartige Sitten, zumindest keine fairen Sitten.

Darüber hinaus irritiert, dass in Österreich Alternativen zum Gurgeln untergehen und Beispiele aus dem Ausland wenig Beachtung finden. Es gibt aber mehre Arten von Speicheltests, alle zur Selbstabnahme, nicht nur den „Gurgeltest“:

  • Gurgeln

  • Wattebausch lutschen und kauen

  • Spucken

Speichel als Probenmaterial hat gegenüber Gurgeln ein paar Vorteile:

  • Gewinnung geht sogar bei Kleinkindern, nicht alle tun sich beim Gurgeln leicht

  • Beim Poolen („Zusammenschütten“) von Proben viel weniger Verlust an Empfindlichkeit als durch die Verdünnung beim Gurgeln

  • Keine oder kaum Kontaminationsgefahr, während es beim Gurgeln leicht zu einer Aerosolbildung kommen kann (inzwischen durch Gurgeln zuhause umgangen).

  • Es gibt praktisch keine Abnahmefehler, fast immer genügend Probenmaterial vorhanden

Was für eine Leistung ist eigentlich diese Covid Testung genau? Ich habe mit kundigen Ärzten als auch in der Gesundheitsverwaltung Tätigen darüber gesprochen und blieb unkundig zurück. Die Gesundheitsverantwortlichen verweisen auf die Teststrategie, die aktuell drei Schienen umfasst.

  • Behördlich veranlasste Testungen, die vor allem die Testung von Personen mit COVID-19-Symptomen und Kontaktpersonen von bestätigten SARS-CoV-2-Fällen umfassen.

  • Spezifische Screeningprogramme, die insbesondere Testungen von vulnerablen Personengruppen und deren Betreuungspersonal sowie von Berufsgruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko umfassen.

  • Bevölkerungsweite Screeningprogramme mit niederschwelligem Zugang, die der Bevölkerung jederzeit zur Verfügung stehen. Dazu zählen unter anderem auch Tests, die für das Betreten bestimmter Orte erforderlich sind (sogenannte Zutrittstestungen).

In nicht pandemischen Zeiten würden das unsere Gesundheitsämter, Bezirksverwaltungsbehörden und Magistrate „irgendwo“ machen lassen, sei es im eigenen Haus, bei der AGES oder in einem sonstigen Labor. Dazu würde es jedenfalls keine Ausschreibung brauchen. Das ist jetzt anders. Aufgrund der großen Zahlen werden hier Umsätze gemacht, die eine korrekte Vergabe erfordern. Und das Gesundheitsministerium selbst schreibt zum Projekt „PCR Selbsttest Gurgeln“: „Bundesweite Ausrollung: für diese wird bereits an einer neuen Ausschreibung gearbeitet, die idealerweise im Mai veröffentlicht wird. Hier können alle regionalen Labore/Bietergemeinschaften, die die Anforderungen erfüllen, Angebote legen.“ Also doch! Oder doch nicht? Für Ärzte ist das sozialversicherungsrechtliches Neuland, nicht durch das ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) abgebildet. Manch einer tut sich auch schwer, ein „Angebot“ zu legen („mache ich beim Harnwegsinfekt ja auch nicht“). Im Epidemiegesetz 1950 §5 (in der geltenden Fassung) heißt die Leistung übrigens „Durchführung von Screeningprogrammen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19“.

Zum Abschluss noch eine Anekdote: Mein Freund, ein pensionierter praktischer Arzt aus Wien (Dr. B.) hat eine ehemalige Patientin, eine 98-jährige Frau nach langer Zeit vor 3 Tagen zufällig getroffen.

Dr. B.: Wie geht’s und haben Sie die Impfung gut vertragen?

98-jährige Frau: Ist die Impfung schon gut? Was soll ich machen?

Dr. B.: Die Impfung ist hervorragend und ganz wichtig für Sie. Sie werden das ganz gut vertragen

98-jährige Frau: Könnten Sie das bitte für mich erledigen?

Dr. B. hat also 1450 angerufen und mitgeteilt, dass er eine frühere, 98-jährige Patientin gerne anmelden würde, weil Sie das selber so will. Die erste Frage war, hat die Patientin ein Risiko, weil derzeit nur Risikopatienten dran seien. Dr. B. meinte, dass ihr Alter wohl genug Risiko sei. Als die antwortende Person bei 1450 jedoch auf dem Risiko beharrte, meinte Dr. B., dass er vorher bei der Frau erst um Erlaubnis fragen müsste, weil das so nicht abgesprochen war. Dann lenkte die Person bei 1450 ein und meinte, dass nächste Woche (also diese Woche) ein mobiles Team sich wegen eines Termins sich telefonisch bei der Patientin melden würde (die Patientin ist in der Mobilität beeinträchtigt). Als sich Dr. B. nach dem genauen Termin erkundigte, wurde er auf den Datenschutz verwiesen. Aber bei einer Risikoerkrankung haben Sie keine Bedenken? fragte Dr. B. zurück. Schon verstörend, welche bürokratische Blüten das Impfen so treibt.« R. Z.


Distance, hands, masks, be considerate!

Ihr Armin Thurnher

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