Corona: Alles über Contact Tracing

Seuchenkolumne. Nachrichten aus der vervirten Welt 124

Armin Thurnher
am 18.07.2020

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Als ich mich in die Selbstisolation begab, war der Bezirk Horn ein weißer Fleck auf der österreichischen Corona-Karte. Jetzt ist Horn der Bezirk mit der höchsten Neuinfektionen pro Kopf (Cluster Schlachtbetrieb, darauf hätte ich wetten können: ein Dorf voller ukrainischer, polnischer, russischer Metzger – „unsere mochn des jo nimma“. Aber natürlich: „Alles im Griff“). Dieser Griff sieht manchmal aus wie ein Angriff auf die Vernunft.

Robert Zangerle, der Virologe meines Vertrauens von der Uni Innsbruck, dem ich ab und zu diese Kolumne zur Verfügung stelle (dafür heißt sie ja auch Seuchenkolumne), weil er einen ganz anderen Blick auf die Materie hat, erklärt hier und in den nächsten Folgen ein paar grundlegende Dinge zu TRIQ: Testen, Rückverfolgen, Isolation, Quarantäne.

» Was haben wir nun, ein Welle oder keine Welle? Die Seuchenkolumne plädierte hier mit Bezug auf den US-Epidemiologen Mark Lipsitch für das Bild des Waldbrands, mit unzähligen Glutnestern. Schwer zu sagen, wie sich die Lage weiter entwickeln wird. Was wir in der Zwischenzeit tun können: TRIQ so gut wie möglich umsetzen. Davon wird abhängen, ob es einen Flächen­brand gibt – oder doch nicht. Zur Umsetzung von TRIQ gehört das Contact Tracing, das Rückverfolgen.

Foto: @ Todd Heitkamp

Der folgende Text handelt vom klassischen Contact Tracing, den Befragungen, sie sind obligatorisch und gesetzlich vorgesehen. Personen, die Kontakt mit Infizierten hatten, werden nach der Art und Dauer des Kontaktes befragt, um sie dann entweder als Kontaktpersonen der Kategorie I, oder der Kategorie II, zu klassifizieren. Personen mit Kontakten der Kategorie I ist seitens der Bezirksverwaltungsbehörde nach §7 des Epidemie Gesetzes ein „Absonderungsbescheid“ (Quarantäne) auszustellen.

Als solche gelten (Ausschnitt):

  • Haushaltskontakte eines COVID-19-Falls

  • Personen, die direkten physischen Kontakt (z.B. Hände schütteln) oder ungeschützten Kontakt mit infektiösen Sekreten (z.B. Anhusten, Anspucken, Anschreien) eines COVID-19-Falls hatten

  • Personen, die kumulativ für 15 Minuten oder länger in einer Entfernung ≤2 Meter Kontakt mit einem COVID-19-Fall entweder von Angesicht zu Angesicht hatten oder sich im selben Raum (z.B. Klassenzimmer, Warteraum einer Gesundheitseinrichtung, Besprechungsraum) aufgehalten haben

  • Gesundheitspersonal oder andere Personen, die einen COVID-19-Fall direkt betreut haben

  • Personen, die im Flugzeug, Reisebus oder Zug im Umkreis von 2 Sitzplätzen (in jede Richtung) zu einem COVID-19-Fall gesessen sind.

Schwieriger zu beraten sind Kontaktpersonen mit Niedrig-Risiko-Exposition (Kategorie II), als solche gelten (Ausschnitt):

  • Personen, die kumulativ für kürzer als 15 Minuten in einer Entfernung ≤2 Meter Kontakt mit einem COVID-19-Fall von Angesicht zu Angesicht hatten oder sich im selben Raum (z.B. Klassenzimmer, Besprechungsraum, Warteraum einer Gesundheitseinrichtung) mit einem in einer Entfernung >2 Metern für 15 Minuten oder länger oder in einer Entfernung von ≤ 2 Metern für kürzer als 15 Minuten aufgehalten haben

  • Personen, die sich im selben Flugzeug wie ein COVID-19-Fall aufgehalten hat, bei der aber Kontaktarten, wie diese bei Kategorie I-Kontaktpersonen definiert sind NICHT zutreffen

Empfehlungen für Kontaktpersonen der Kategorie II umfassen eine breite und zu variierende Maßnahmen, dazu gehören (Ausschnitt):

  • Namentliche Registrierung (Tel. Nummer, E-Mail, Beruf: Ort, Tätigkeit; Wohnverhältnisse und Aushändigung eines Informationsschreiben über COVID-19

  • Selbst-Überwachung des Gesundheitszustandes bis zum Tag 14 nach Kontakt

  • Aufforderung, soziale Kontakte und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie Reisetätigkeit freiwillig stark zu reduzieren und die wissentlichen Kontakte und Gesprächskontakte zu notieren.

  • Aufforderung zur strengen Einhaltung von Hände- und Hust-Nies-Schnäutz-Etikette

  • Nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit auch Verkehrsbeschränkung möglich, als solches gilt:

  • Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen und Versammlungsorten

  • Benützung öffentlicher Transportmittel

  • Beschäftigungen, die einen häufigen Kontakt mit anderen Personen bedingen.

Schwierigkeiten beim Contact tracing gibt es zuhauf. Im Vordergrund steht die Geschwindigkeit, mit der sich Contact tracing abspielen sollte. Kontaktpersonen können schon sehr früh ansteckend sein. Die Inkubationszeit von COVID-19 beträgt durchschnittlich fünf bis sechs Tage; zwischen Ansteckung und dem Auftreten erster Symptome können aber auch bis zu zwei Wochen vergehen. Vereinzelt treten erste Symptome schon innerhalb von 24 Stunden nach Ansteckung mit SARS-CoV-2 auf. Daraus geht klar hervor, dass Contact tracing allein die Pandemie nicht stoppen kann, deshalb sind Prävention durch Abstand halten, Händehygiene und Masken tragen so essentiell. Auch die Benutzung der Corona App hat den Vorteil, schnell sein zu können, sie ist als unerlässliche Ergänzung zu sehen.

Die zentrale Forderung nach kleinen Fallzahlen (auch für das bessere Funktionieren der Wirtschaft!) gilt ganz besonders auch für das Contact Tracing. Kaum steigen die Infektionszahlen an, ist das Contact Tracing am Anschlag, so wie beim Cluster innerhalb der Freikirche in Oberösterreich. Dann kann eine Unterscheidung von Kontakten in die beiden Kategorien noch weniger getroffen werden, und „flächendeckendere“ Quarantänen werden erforderlich. Steigende Fallzahlen und die Beeinträchtigung des Contact Tracing durch Erinnerungsverzerrungen („Recall Bias“, siehe Seuchenkolumne) vermindern die Effizienz erheblich. Charakteristisch bei Covid-19 ist die Schwierigkeit, den Beginn der Symptome festzulegen, die oft sehr mild sein können, weswegen die präsymptomatische Zeit der Ansteckung nicht eingegrenzt werden kann.

Österreich hat mit dem EMS (epidemiologisches Meldesystem, fälschlich oft elektronisches Meldesystem genannt) einen Startvorteil in der Geschwindigkeit gegenüber vielen anderen Ländern, wo immer noch das gute alte FAX herhalten muss (selbst Schweiz, Kanada u.a.), weil das Labor-Resultat direkt in das EMS eingespeist wird und die Gesundheitsbehörden unmittelbar daz Zugang haben. Dieser Vorteil, gemeinsam mit den Lernprozessen der letzten Monate, könnte dazu führen, dass nun gezielter getestet werden kann, weil man Hinweise auf mögliche Infektions­ketten erhält.

Kommt dadurch also lediglich ein größerer Teil der Dunkel­ziffer ans Licht? Steigt die Positivitäts­rate, weil wir präziser hinschauen können? Für Oberösterreich trifft das nicht zu, weil dort zu wenig getestet wurde. Im übrigen machen die Rückkehrer vom Westbalkan im Gegensatz zu den Mitgliedern der Freikirche nur einen kleinen Teil der Fälle in OÖ aus.

Andererseits bremsen auch Behörden, etwa wenn sie ersuchen, die Gesundheitsbehörden über Symptome zu benachrichtigen: „Die symptomatische Kontaktperson (=Verdachtsfall) hat über das Auftreten der Symptome die zuständige Gesundheitsbehörde sofort zu benachrichtigen (an Wochentagen während Öffnungszeiten, am Wochenende eine entsprechende Nachmeldung am folgenden Werktag).“ Das ist unverantwortlich und zeigt auch, wo die Optimierung des Epidemie Gesetzes sehr zu wünschen übrig lässt. Eine institutionalisierte Zusammenarbeit im Contact tracing der Gesundheitsbehörden mit Krankenhäusern, Gemeinde- und Sprengelärzten wäre dringlich geboten. Hirngespinste meinerseits? Nein, dazu gibt viele Initiativen, etwa die Universitätsklinik Köln, dort arbeitet medizinisches Personal der Covid-19 Ambulanz Tür an Tür mit Mitarbeitern vom Gesundheitsamt. “Moreover, the inclusion of university hospital and public health staff seems particularly advantageous as it enables for example rapid contact tracing within 24 hours.”

Hier der Ablauf bei einem COVID-positiven Turnusarzt der Innsbrucker Universitätsklinik zur Zeit der maximalen Verbreitung, wo die Gesundheitsbehörden bereits mehr als am Anschlag waren. So wäre er aber trotzdem, ob des oben Beschriebenen, in der Kölner Universitätsklinik wohl nicht passiert

  • 12.3. 2020 Gelenks- und  Muskelschmerzen sowie Abgeschlagenheit, kein Fieber oder Husten. Betriebsaerztin: keine Notwendigkeit für Covid Test. Begibt sich in Krankenstand und Selbstisolation

  • 19. 3. 2020 Verlängerung Krankenstand, weil Beschwerden noch persistierend, daraufhin Covid Test durchgeführt.

  • 20. 3. 2020 Ergebnis Test bei Turnusarzt (und Partnerin, die leichten Schnupfen hatte) pos. Daraufhin Identifikation der Kontaktpersonen durch klinik an der Turnsarzt arbeitet (keine Infektions und oder Covidbteilung!): 4 Ärzte/ 3 Pflegepersonen/ 1 KPJ-Student werden unautorisiert unter Quarantäne gestellt (wobei im Verlauf alle negativ getestet werden.

  • 20.3. und 21.3.2020 Landessanitätsdirektion und für die Patienten zuständige Bezirkshauptmannschaften werden kontaktiert – niemals Rückmeldung. Patienten mit Kontakt zum Turnusarzt werden von der Klinik verständigt und auf Selbst-Quarantäne hingewiesen. Patienten wurden oft Tage nach Verständigung durch die Klinik von Bezirkshauptmannschaften kontaktiert, manche gar nicht.

  • 28. 3.2020 Der COVID-pos. Turnusarzt wird nun von den Behörden kontaktiert und über Notwendigkeit der Isolation informiert (zu diesem Zeitpunkt war die zu geltende Zeit in Isolation schon vorbei!).

Statt die Zusammenarbeit der Bezirksverwaltungsbehörden mit Krankenhäusern, Gemeinde- und Sprengelärzten zu institutionalisieren, hat Österreich einen anderen Weg gewählt. Gesetzliche Rahmenbedingungen wurden so verändert, dass Polizisten und Soldaten nun beim Contact tracing auch nach Krankheitssymptomen fragen dürfen.

Ich habe gar nichts dagegen, dass Polizisten und Soldaten bei der Kontaktsuche „mitwirken“. Trotzdem kann ich diese Initiative der Bundesregierung nur als „Im Zweifel mehr Polizei- statt Sozialstaat“ sehen, weil unterlassen wurde, Institutionen des Sozialstaats in die Lage zu versetzen, den kommenden Herausforderungen substantiell besser Paroli bieten zu können.

Mit Isolieren (Kranke) und Quarantäne (Kontaktpersonen) möchte ich meine Kommentare zu TRIQ fortführen.«

Weiterhin: keep distance, wash hands, stay human!

Ihr Armin Thurnher

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